Aktuelles & News

Die Trequip bietet aktuelle Informationen zu den relevanten Themen rund um E-Commerce und Online-Shops.

Neues für Online-Shops

> Shopware aktualisiert ihr Cookie-Plugin [26. Juni 2014]

Um der EU-Richtlinie 2002/58/EG und den restriktiven Cookie-Richtlinien in einigen Ländern genüge zu tragen, hat Shopware ein Plugin entwickelt, welches dem Shop-Betreiber erlaubt, einen Hinweis zur Cookie-Nutzung anzuzeigen oder den Zugriff auf dem Shop zu sperren, bis der Nutzer sein Einverständnis gegeben hat.

Bei der restriktiven Konfiguration der Shop-Sperre ohne Einverständnis wurden jedoch auch Bots von Suchmaschinen vom Crawlen des Shops ausgesperrt, sodass die gesamten Shop-Inhalte aus den Ergebnislisten bei Suchanfragen nicht mehr angezeigt wurden.

Nach dem Trequip einen Bugreport bei Shopware eingereicht hat, hat Shopware heute das Cookie-Plugin auf Version 1.0.1 aktualisiert, sodass Bots nicht mehr nach Erlaubnis zum Cookie-Setzen gefragt werden.

Dieses Bugfix erlaubt es nun Shopbetreibern, das Plugin auch wieder in restriktiver Konfiguration zu betreiben, ohne von Suchmaschinen-Ergebnissen ausgeschlossen zu werden.

> Neue EU-Verbraucherschutzrichtlinie zum Freitag, 13. Juni 2014

Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) gem. Bundesgesetzblatt I, 2013, S. 3642 ff.

Am 13.6.2014 treten die neuen Regelungen ohne Übergangsfrist in Kraft. Diese betreffen vor allem Informationspflichten und das Widerrufsrecht. Folgend führen wir primär die Änderungen auf, die für von uns betreute Online-Shops von Relevanz sind.

Informationspflichten im E-Commerce mit Endverbrauchern

Geregelt in: Art. 246 EGBGB

Widerrufsrecht

Erklärung des Widerrufs:
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt beginnt (im Fernabsatz) mit Erhalt der Waren durch den Endverbraucher. Der Widerruf erfolgt mit Erklärung gegenüber dem Unternehmer; das kommentarlose Zurücksenden der Waren reicht künftig nicht mehr aus. Bei unterbliebener oder nicht ordnungsgemäßer Belehrung endet die Frist spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.
  Die Ausübung des Widerrufs durch den Verbraucher ist formlos möglich, z.B. auch telefonisch. Er muss ausdrücklich erklärt werden, dabei ist jedoch der Begriff "Widerruf" nicht explizit notwendig.
  Ein Muster-Widerrufsformular muss vom Unternehmen bereitgestellt werden, der Kunde muss dieses jedoch nicht für einen gültigen Widerruf nutzen. Es gibt bis zu 50 verschiedene Versionen des Musters, aus welchen das für den jeweiligen Verkaufsvorgang/Vertrag passende dem Verbraucher angeboten werden muss.

Rechtsfolge des Widerrufs:
Die empfangenen Leistungen sind jeweils von beiden Vertragspartnern zurück zu gewähren. Hierfür gilt eine Frist von 14 Tagen.

Versandkosten:
Die Lieferkosten (Hinsendekosten) sind in der Höhe der Kosten für den Standardversand an den Käufer zu erstatten. Ausnahme bilden Zusatzkosten (wenn der Kunde ausdrücklich eine andere als die vom Verkäufer angebotene günstigste Standardlieferung wählt, z.B. Expressversand).
  Rücksendekosten sind vom Verbraucher zu tragen, unabhängig vom Warenwert. Dem Verkäufer ist es natürlich freigestellt, als besonderen Service diese Kosten zu übernehmen.

Rückzahlung:
Das Unternehmen muss grundsätzlich das Zahlungsmittel für die Rückzahlung verwenden, das der Käufer bei seiner Zahlung verwendet hat, sofern zwischen dem Unternehmen und dem Verbraucher keine ausdrücklich andere gemeinsame Vereinbarung getroffen wird. Ein einseitiger anderer Weg der Rückzahlung ist nicht zulässig.
  Der Verkäufer hat ein Zurückbehaltungsrecht der Rückzahlung bis zum Rückerhalt der Ware oder bis die Absendung nachgewiesen wird.

Weitere Regelungen

Voreinstellungen:
Alle Vereinbarungen, bei welchen zusätzliche Kosten für den Verbraucher anfallen, dürfen nicht durch eine Voreinstellung (wie z.B. durch ein bereits vorselektiertes Häkchen) vorausgewählt sein.

Zahlungsarten:
Es ist (mindestens) eine für den Verbraucher gängige und zumutbare Zahlungsweise unentgeltlich anzubieten. Entgelte für weitere optionale Zahlungsmittel dürfen nur in der Höhe der Kosten erhoben werden, die der Unternehmer direkt für deren Nutzung hat.

Lieferzeiten:
Das Lieferdatum bzw. der Liefertermin, bis wann das Unternehmen die Waren liefert (durchgeführte erfolgreiche Auslieferung an den Verbraucher), sind anzugeben. Über eventuelle Lieferschwierigkeiten oder -beschränkungen ist ebenfalls zu informieren.

Diese Informationen werden ohne jegliche rechtliche Gewährleistung gegeben.

Mehr Informationen zum Internetrecht gibt es auf www.e-recht24.de.